Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d) Die Amtszeit beträgt gemäß § 31 Absatz 2 i.V.m. § 56 Absatz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zehn Jahre. Der bisherige Amtsinhaber stellt sich der Wiederwahl. Die Besoldung richtet sich nach der Saarlän...