logo

JobNob

Your Career. Our Passion.

Justizhelferin / Justizhelfer (m/w/d) - Entgeltgruppe 4 TV-L in der Laufbahngruppe 1.1 (einfacher Justizdienst) mit dem Ziel der späteren Verbeamtung


Land Nordrhein-Westfalen


Location

Iserlohn | Germany


Job description

Informationen zum Job

Die Einstellung erfolgt zunächst als Justizhelfer/-in der Entgeltgruppe 4 TV‑L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.500,70 € brutto (Stand: 01.12.2022).

Nach erfolgreichem Abschluss eines mindestens zehnwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW und einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Mo­naten im Beschäftigtenverhältnis ist die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis beab­sichtigt, sofern die beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine solche Übernahme vorliegen. Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (für schwerbehinderte Menschen bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenver­hältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) erforderlich ist, soll die Be­werberin/der Bewerber bei der Einstellung nicht älter als 40 Jahre sein (schwerbehinderte Menschen nicht älter als 43 Jahre).

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind u. a. mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Telearbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.

Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.

Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

 

Tätigkeitsbeschreibung:

Der Einsatz erfolgt nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst. Hierzu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen, die Vorführung von Gefangenen und die Bewachung der vorge­führten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Perso­nen innerhalb der Justizgebäude.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Bezug genommen. 

 

Anforderungen:

Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwor­tungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwar­tet.

Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bildet die Mindestanforderung an einen Schulabschluss.

 

Die Bewerberin/der Bewerber muss

Bewerberinnen und Bewerber, die im Lauf des Auswahlverfahrens, das einen schriftlichen Aufgabenteil und ein Vorstellungsgespräch beinhaltet, in die engere Wahl gezogen wer­den, müssen zum Abschluss des Auswahlverfahrens einen auf die Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes abgestimmten Sporttest ablegen. Bewerber/ -innen, die den Test nicht bestehen, können nicht eingestellt werden.

Eine Beschreibung des Sporttests finden Sie hier.: Sammlung Einstellung Einfacher Justizdienst.

Der Sporttest stellt besondere Anforderungen an die Schnell- und Maximalkraft, die Aus­dauer und das Koordinationsvermögen der Bewerberinnen und Bewerber. Aktive sportliche Betätigung und daraus resultierende körperliche Fitness sind Voraussetzung für eine er­folgreiche Teilnahme.

Aus diesem Grunde ist bereits mit der Bewerbung darzulegen, dass bei der
Bewerberin/dem Bewerber die erforderliche sportliche Fitness vorliegt

Dies soll möglichst erfolgen

durch Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder ‑ bei Vorliegen einer Behinde­rung ‑ des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“ ‑ bei Vorlage nicht älter als ein Jahr ‑ oder durch Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten (z.B. eines Sportvereins/Sportverbandes).

 

Soweit dies nicht möglich ist, muss in der Bewerbung die sportliche Aktivität durch Beifügung einer entsprechenden Beschreibung über Art und Umfang glaubhaft gemacht werden.

Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die Bereitschaft erwartet, vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis erneut den justizspezifischen Sporttest erfolgreich abzulegen.

 

Weitergehende Informationen u.a.:

im Landesintranet unter
oder im Internet unter

 

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte (spätestens bis zum: 29.02.2024) mit Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Zeugnisabschriften und Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeit sowie mit den ausgefüll­ten und unterschriebenen Vordrucken:

Angaben zur Bewerbung um Einstellung als Justizhelfer/-in Erklärung zu Schulden und Vorstrafen und Haftungsausschlusserklärung für die Teilnahme am justizspezifischen Sporttest


Job tags

VollzeitHeimarbeitFlexible Arbeitszeit


Salary

All rights reserved