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Justizhelfer / Justizhelferin (m / w / d) (Entgeltgruppe 4 TV-L)


Staatsanwaltschaft Bielefeld


Location

Bielefeld | Germany


Job description

Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

 

Justizhelfer/Justizhelferin (m / w / d)
(Entgeltgruppe 4 TV-L)

 

in Vollzeit zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis ist zunächst befristet. Abhängig von Leis­tung, Befähigung und Eignung sowie vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Vorausset­zungen ist eine anschließende dauerhafte Übernahme in den Justizdienst beabsichtigt mit der Aussicht auf eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis, sofern die beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine solche Übernahme vorliegen. Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Std. 50 Min./Woche. Flexible Arbeitszeit ist obligatorisch.

Die Ausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle Geschlechter.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewer­bungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Ebenfalls ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshinter­grund.

Die Einstellung erfolgt zunächst als Justizhelfer*in in der Entgeltgruppe 4 TV-L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.500,70 € brutto (Stand: 01.12.2022).

Die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe liegt aktuell bei 42 Jahren (Schwerbehinderte: bei 45 Jahren). Zuvor sind eine mindestens einjährige Bewährung im Beschäftigtenver­hältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) erforderlich.

 

Tätigkeitsbeschreibung:

Justizhelfer*innen erledigen bei den Justizbehörden – Gerichten, Fachgerichten und Staatsanwaltschaften – überwiegend den Aktentransport innerhalb des Hauses, die Arbeiten im Rahmen der Posteingangs- und Postausgangsstelle sowie den Postaustausch unter den Justizbehörden. Sie

Darüber hinaus sind die Justizhelfer*innen verpflichtet, auf Weisung sonstige Aufgaben ihres Tätigkeitsbereichs – auch bei anderen Justizbehörden – zu übernehmen. Wenn es der Anlass erfordert, tragen sie im Dienst eine Uniform, z. B. bei Vorführungen von Angeklagten / Gefangenen oder bei der Einlasskontrolle.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die über den folgenden Link abrufbare aktuelle Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Bezug genommen.

 

Anforderungen:

Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwor­tungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwar­tet.

Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bilden die Mindestanforderung an einen Schulabschluss.

Der/Die Bewerber*in muss

Nach der in der Landesverwaltung verwendeten Definition haben auch diejenigen Men­schen einen Migrationshintergrund, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, aber

  1. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geboren und seit dem 01.01.1950 nach Deutschland zugewandert sind oder
  2. bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien nach Nummer 1 erfüllt.

 

Von dem/der Bewerber*in wird die Bereitschaft erwartet, vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis den justizspezifischen Sporttest erfolgreich abzulegen.

Eine Beschreibung des Sporttestes finden Sie unter folgendem Link:

Der Sporttest stellt besondere Anforderungen an die Schnell- und Maximalkraft, die Aus­dauer und das Koordinationsvermögen der Bewerber*innen. Aktive sportliche Betätigung und daraus resultierende körperliche Fitness sind Voraussetzung für eine er­folgreiche Teilnahme.

Aus diesem Grunde ist bereits mit der Bewerbung darzulegen, dass die erforderliche sportliche Fitness vorliegt.

Dies soll möglichst erfolgen

  1. durch Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder ‑ bei Vorliegen einer Behinde­rung ‑ des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“ ‑ bei Vorlage nicht älter als
    ein Jahr ‑ oder
  2. durch Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten (z.B. eines Sportvereins/Sportverbandes).

Soweit dies nicht möglich ist, muss die sportliche Aktivität durch Beifügung einer ent­sprechenden Beschreibung über Art und Umfang zu den Bewerbungsunterlagen glaubhaft gemacht werden.

 

Weitergehende Informationen u.a.:

  1. im Landesintranet unter
  2. oder im Internet unter

 

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 15.03.2024 mit folgenden Anlagen:

an die:

Leitende Oberstaatsanwältin
Rohrteichstr. 16
33602 Bielefeld

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner Justizamtsrat Plaßmann (Tel.: 0521 549-2344 ; E-Mail: [email protected] ) und Justizinspektor Schäfer (Tel.: 0521 549-2372 ; E-Mail: [email protected] ) zur Verfügung.


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