Stadtverwaltung Lüdinghausen
Location
Lüdinghausen | Germany
Job description
Die Stadt Lüdinghausen sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Ingenieurin/einen Ingenieur oder eine staatlich geprüfte Technikerin bzw. Meisterin/einen staatlich geprüften Techniker bzw. Meister (m/w/d) der Fachrichtung Tiefbau/Siedlungswasserwirtschaft als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter im Fachbereich 6/Technische Dienste
(Stellennummer S30004476)
Umfang: Vollzeit
Befristung: unbefristet
Vergütung: bis Entgeltgruppe 11 TVöD
Beginn: nächstmöglicher Zeitpunkt
Wir bieten:
Schwerpunktmäßige Aufgaben:
Anforderungsprofil:
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Entsprechende Vorstellungen zur Teilzeitbeschäftigung - vor allem auch zu der Mindest- und Maximalarbeitszeit und der Arbeitsverteilung - sind daher in der Bewerbung näher auszuführen.
Die Stadt Lüdinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Sie sind interessiert und möchten sich bewerben?
Bitte nutzen Sie hierzu unser Online-Bewerberportal BITE. Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2024.
Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Auskünfte zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet erteilt Ihnen gerne der Leiter des Fachbereichs 6/Technische Dienste, Herr Daniel Ackermann (telefonisch unter 02591 / 926-600 oder via E-Mail unter d.ackermann@stadt-luedinghausen.de).
Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen der Leiter des Fachbereichs 1/Zentrale Dienste, Herr Dominik Epping gerne telefonisch unter 02591 / 926-100 oder via E-Mail unter d.epping@stadt-luedinghausen.de zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz
gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
1.
Verantwortliche Stelle
Stadt Lüdinghausen
Fachbereich 1/Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Telefon 0 2591 / 926-100
Telefax 0 2591 / 926-109
karriere@stadt-luedinghausen.de
Die Stadt Lüdinghausen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Ansgar Mertens.
Stadt Lüdinghausen – Der Bürgermeister
Herrn Ansgar Mertens
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Telefon 0 2591 / 926-0
Telefax 0 2591 / 926-909
info@stadt-luedinghausen.de
2.
Kontakt zum Datenschutzbeauftragten
Stadt Lüdinghausen – Der Bürgermeister
Datenschutzbeauftragte*r
Borg 2
59348 Lüdinghausen
datenschutz@stadt-luedinghausen.de
3.
Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Zweck:
Aufgabenerfüllung im Rahmen der Zuständigkeiten der Stadtverwaltung Lüdinghausen
Rechtsgrundlagen:
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 2, Artikel 88 DSGVO i.V.m. § 18 Datenschutzgesetz NRW
4.
Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
Daten, die zur Abwicklung der Stellenausschreibungen erforderlich sind
5.
Empfänger*innen oder Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern der personenbezogenen Daten
Intern:
Mitarbeiter*innen des Fachbereichs 1/Personalamt, zugeordnete Führungsebenen, die ausschreibenden Fachdienste, Personalrat, Gleichstellungsstelle, Schwerbehindertenvertretung
Extern:
ggf. durch die Stadtverwaltung Lüdinghausen beauftragte fachliche und/oder juristische Berater*innen
6.
Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungszeiten nach Wegfall des Verarbeitungszweckes
7.
Betroffenenrechte
Die Betroffenenrechte können bei der Stadt Lüdinghausen, Fachbereich 1/Personalamt formlos geltend gemacht werden.
8.
Beschwerderechte bei einer Aufsichtsbehörde
Gemäß Artikel 77 DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Artikel 6 Abs.1 Buchstabe e und Abs. 2, Artikel 88 DSGVO i.V.m. § 18 Datenschutzgesetz NRW verstößt.
Beschwerden richten sie bitte an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
9.
Information bezüglich der Bereitstellung personenbezogener Daten
Sämtliche Daten, welche der verantwortlichen Stelle bereitgestellt werden, sind erforderlich, um die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben durchzuführen.
In jedem dieser Fälle beruht die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen auf den gesetzlichen Vorschriften.
Die Nichtbereitstellung von erforderlichen Daten zieht im Regelfall eine Nichtgewährung der gesetzlichen Leistungen nach sich.
Job tags
Salary