Amt Barnim-Oderbruch
Location
Wriezen | Germany
Job description
Amt Barnim-Oderbruch
Im Amt Barnim-Oderbruch ist die Stelle
der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors zum 27.08.2024 aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode des Amtsinhabers neu zu besetzen.
In der folgenden Stellenausschreibung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet.
Die Stellenausschreibung richtet sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen.
Das Amt Barnim-Oderbruch verwaltet 6 amtsangehörige Gemeinden: Oderaue, Neulewin, Neutrebbin, Bliesdorf, Prötzel und Reichenow-Möglin mit derzeit ca.7230 Einwohnern. Das Amt befindet sich im Osten des Landkreises Märkisch-Oderland. Der Sitz der Amtsverwaltung ist in der Stadt Wriezen. Die Gemeinden des Amtes sind landwirtschaftlich und touristisch geprägt.
Weitere Informationen zum Amtsbereich befinden sich auf der Internetseite des Amtes
(
Der Amtsdirektor wird vom Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch gewählt und für die Dauer von 8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach § 3 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Der Amtsdirektor ist Leiter der Amtsverwaltung und gesetzlicher Vertreter des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er bereitet insbesondere die Beschlüsse des Amtsausschusses und der Gemeindevertretungen vor und führt sie durch. Er vertritt das Amt auch repräsentativ. Als Leiter der Verwaltung ist er Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der übrigen Bediensteten des Amtes. Er regelt die Organisation der Amtsverwaltung und die Geschäftsverteilung.
Der Bewerber muss die Voraussetzungen für die Wahl zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß dem Beamtengesetz des Landes Brandenburg (LBG) in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Gem.§ 138 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) muss der Bewerber mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen und ausreichende Erfahrungen für dieses Amt nachweisen.
Gesucht wird eine qualifizierte, verantwortungsvolle, zielstrebige, tatkräftige, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die befähigt ist, mit den kommunalen Gremien vertrauensvoll, kooperativ und transparent zusammenzuarbeiten, die Verwaltung bürgernah, eigenständig, wirtschaftlich sowie ziel- und leistungsorientiert zu führen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und anzuleiten.
Der künftige Amtsdirektor soll über Führungs- und Leitungserfahrungen vorzugsweise im kommunalen Bereich verfügen. Vorausgesetzt werden außerdem umfassende Fach- und Rechtskenntnisse, insbesondere im Kommunal- und Landesrecht Brandenburg, im Arbeits- und Tarifrecht sowie im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht. Die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B und die Bereitschaft zum selbständigen Führen eines PKW´s sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an den Sitzungen der kommunalen Gremien des Amtes sowie der amtsangehörigen Gemeinden werden erwartet.
Es erfolgt ein Hinweis auf§ 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 59 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in der jeweils geltenden Fassung.
Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Nachweis der Schulbildung, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, aktuelles Führungszeugnis, Nachweis der Fahrerlaubnis sowie gegebenenfalls Referenzen) sind in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis zum
26. März 2024 - 18:00 Uhr
an das Amt Barnim-Oderbruch
zu senden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass E-Mail-Bewerbungen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Die öffentliche Sitzung zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber findet voraussichtlich am 09. April 2024 statt.
Bewerbungen von behinderten Bewerbern sind bei gleicher Eignung und Befähigung erwünscht. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte beziehungsweise gleichgestellt behinderte Menschen ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Sofern eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen.
Hinweis:
Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch zur Kenntnis gegeben werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten vernichtet beziehungsweise gelöscht. Die Daten des künftigen Stelleninhabers werden in die Personalakte und in elektronischer Form übernommen.
Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 26 Absatz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes.
Job tags
Salary