Stadt Rendsburg
Location
Rendsburg | Germany
Job description
Bei der Stadt Rendsburg ist im Fachdienst Finanz- und Beteiligungsverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Sachbearbeiterin/ eines Sachbearbeiters (w/m/d)
für den Innendienst im Bereich Steuern im Beamten- oder Arbeitsverhältnis mit einem Entgelt nach der Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. mit einer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 8 SHBesG zu besetzen.
Es handelt sich um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30,0 Stunden.
Zu den Aufgaben gehören im Wesentlichen:
• Abschließende Bearbeitung der kommunalen Steuerangelegenheiten.
Dazu zählen insbesondere:
o Gewerbesteuer
o Grundsteuer A und B
o Straßenreinigungsgebühren
o Hundesteuer
o Vergnügungssteuer (Spielgeräte)
• Bearbeitung von Stundungs-, Niederschlagungs- und Erlassanträgen
• Bearbeitung von Widersprüchen im Bereich der kommunalen Steuerangelegenheiten bis zur Entscheidungsreife
• Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Satzungen und deren Änderungen (Nachträge) für die kommunalen Steuerangelegenheiten
• Führen der Gebührenkasse
Erwartet werden:
• eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (bzw. Abschluss des Angestelltenlehrgangs I) oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste
• alternativ: Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten bzw. eine vergleichbare Qualifikation mit dem Schwerpunkt Steuern
• selbständiges Arbeiten und sehr gute organisatorische Fähigkeiten
• sicheres Auftreten mit guter Kommunikationsgabe
• Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
• außerordentliches Verantwortungsbewusstsein sowie hohe Zahlenaffinität
• eine kooperative Arbeitsweise
• Teamfähigkeit
• EDV-Kenntnisse der Office-Anwendungen, inkl. Outlook
Für weitere Auskünfte hinsichtlich des Aufgabengebietes steht Ihnen der Leiter des Fachdienstes Finanz- und Beteiligungsverwaltung, Herr Söbbing, unter der Telefonnummer 04331/206 2311 gerne zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen:
• eine unbefristete Teilzeitstelle mit einem vielseitigen, interessanten Aufgabenspektrum und verantwortungsvollen Tätigkeiten
• ein gutes Arbeits- und Betriebsklima in einem motivierten Team
• ein Entgelt nach der Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 8 SHBesG
• Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub in Höhe von 30 Tagen
• Leistungen des öffentlichen Dienstes, insbesondere bei Tarifbeschäftigten im TVöD (z. B. Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung, eine zusätzliche Altersvorsorge bei der VBL, Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge)
• einen Arbeitsplatz in zentraler Lage in unmittelbarer Nähe des Bahn-/Busbahnhofs und der Innenstadt
• flexible Arbeitszeiten mit der Möglichkeit zum Zeitausgleich
• Möglichkeit der alternierenden Telearbeit (Home Office)
• Zuschuss von 30,00 € bei Nutzung des NAH.SH-Jobtickets
• vielseitige Angebote zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (u. a. Firmenfitness, mobile Massage, Rendsburger Jobradmodell)
• Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung
Schwerbehinderte werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Der Stadt Rendsburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen (Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Dienstzeugnisse,…) können bis zum 10.03.2024 eingereicht werden bei:
Stadt Rendsburg
Fachbereich Hauptverwaltung
Fachdienst Personal und Organisation
„Sachbearbeitung (m/w/d) Steuern“
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Bewerbungen per E-Mail sind ausschließlich im PDF-Format als Gesamtdatei (keine Einzeldateien) an [email protected] möglich. Bewerbungen in anderen Formaten (z.B. Word, Excel) können aus Sicherheitsgründen nicht angenommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen versandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wird.
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