Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern für die Lotsenbrüderschaft NOK I
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Location
Kiel | Germany
Job description
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter .
Kurztext
Die Generaldierektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt,
Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
zum 1. September 2024
für die
Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal I
nach § 9 Absatz 2 und 3 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBI. I S. 1213), zuletzt geändert durch Artikel 2 des zweiten Änderungsgesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBI. I S. 1471) zuzulassen (Zulassung zum Lotsenausbildungsabschnitt 3 - LA1). Die Dauer der LA3-Seelotsenausbildung beträgt 24 Monate.
Anforderungsprofil
Vorraussetzungen für die Bewerbung sind:
- Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Nautischer Wachoffizier nach §29 Absatz 1 Nummer 1 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach § 9 See-BV oder eines als gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis für den nautischen Schiffsdienst eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (§9 Absatz 4 SeeLG); die Erstausstellung dieses Befähigungszeugnisses darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (§9 Absatz 6 SeeLG),
- ein Nachweis über Ihre gesundheitliche (körperliche und psychologische) Eignung für den Seelotsenberuf vom seeärztlichen Dienst der BG Verkehr nach §9 Absatz 2 Nummer 3 SeeLG sowie
- das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift und gute Kenntnisse in der englischen Sprache gemäß §9 Absatz 2 Nummer 4 SeeLG.
Fühlen Sie sich angesprochen?
Bewerbungen mit
- ausgefülltem biographischen Fragebogen (Vordruck bitte bei Frau Jünemann, Tel. +49(0228) 7090-4473 oder über [email protected] anfordern),
- beglaubigten Ablichtungen des Befähigungszeugnisses und der Prüfungszeugnisse,
- schriftlicher Versicherung, dass keine, ggf. welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches Führungszeugnis),
- einem Nachweis über die bisher abgeleistete Seefahrtzeit und Bordstellungen nach Erwerb des Befähigungszeugnisses durch einen beglaubigten Auszug aus dem Seefahrtbuch oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments,
- einem Nachweis über Altersversorgung (Versicherungsverlauf der Knappschaft Bahn/See oder entsprechende Nachweise) und
- Dienstzeugnissen und Nachweisen über Weiterbildungsmaßnahmen
richten Sie bitte bis zum 29.03.2024 an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247, 24106 Kiel.
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Salary