Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsbu...
Location
Ludwigsburg | Germany
Job description
Bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ist zum 01.09.2024 eine
Professur (Bes.Gr. W 2)
für
„Öffentliches Dienstrecht, insbesondere Besoldungs-, Versorgungs-, Beihilfe-, Kindergeld- und Personalvertretungsrecht“
an der Fakultät I Management und Recht zu besetzen.
Die HVF Ludwigsburg ist die größte Hochschule für den öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg. Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften mit 97 Professuren in Forschung und Lehre und ca. 90 Verwaltungsmitarbeitenden bietet sie mehr als 2.900 Studierenden attraktive Studienmöglichkeiten in Bachelor- und Masterstudiengängen im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Aufgaben an der Hochschule
Mit der Professur ist die Vertretung des Öffentlichen Dienstrechts mit dem gesamten Beamten- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes einschließlich aller Nebengebiete, insbesondere das Besoldungs-, Versorgungs-, Beihilfe-, Kindergeld- und Personalvertretungsrecht in Lehre und Forschung verbunden. Der überwiegende Lehrbedarf besteht im Studiengang Allgemeine Finanzverwaltung, sowie darüber hinaus im Bachelorstudiengang Public Management, Rentenversicherung und im Bedarfsfalle weiteren Bachelorstudiengängen der Hochschule.
Erwartet wird ein Ausbau bzw. Pflege der Kontakte mit der Fachpraxis, um die enge Verzahnung von Lehre und Praxis zu gewährleisten. Ein hohes Engagement im Bereich der angewandten Forschung im Themenfeld der Professur mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung, sowie die Weiterentwicklung des Fachgebiets im Rahmen der Modulverantwortung ist mit der Professur verbunden. Mitwirkung bei der Zukunftsgestaltung der Fakultät und ihrer Studiengänge und die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Eine Mitwirkung beim innovativen Ausbau des Lehr- und Weiterbildungsangebots der Hochschule sowie bei der Entwicklung und Durchführung anwendungsbezogener Projekte ist erwünscht.
Angebot an künftige Professorinnen und Professoren
Die HVF bietet ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Die Lehre erfolgt überwiegend in kleineren Gruppen, die sich durch direkte Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden auszeichnen. Eine kapazitätsabhängige flexible Stundenplanung lässt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu.
Auch in der Forschung bestehen im Institut für Angewandte Wissenschaften (IAF) und im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (LUCCA) diverse Einsatzmöglichkeiten.
Professorinnen und Professoren erhalten eine Grundbesoldung in der Bes.Gr. W 2 Baden- Württemberg. Daneben kann eine leistungsbezogene Besoldung auf Basis der Leistungsbezügeverordnung hinzukommen.
Profil
Der Stelleninhaber/ die Stelleninhaberin soll in der Lage sein, Lehrveranstaltungen seines Fachgebiets für Studienanfänger und -innen sowie fortgeschrittene Studierende in verschiedenen Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule durchzuführen.
Einstellungsvoraussetzungen (§ 47 LHG) sind:
Abgeschlossenes Hochschulstudium mit den in der Stellenbeschreibung genannten Fächern oder ein gleichwertiges Hochschulstudium mit rechtswissenschaftlichem Anteil.
Pädagogische Eignung (in der Regel nachgewiesen durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik).
Besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit (in der Regel nachgewiesen durch die Qualität einer Promotion). Bei noch nicht abgeschlossenen Promotionsverfahren bitte ein Schreiben der oder des Doktormutter/-vaters zum Stand der Arbeit an der Dissertation beifügen.
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Wünschenswert sind:
Praktische Erfahrungen und Arbeitsbezüge zum o.g. Fachgebiet im öffentlichen Sektor.
Kenntnisse in Theorie und Praxis in Besoldungs- und Versorgungssystemen im öffentlichen Sektor sowie eine entsprechende einschlägige Berufserfahrung.
Fachlich einschlägige Veröffentlichungen.
Es wird erwartet, dass eine mögliche bestehende Anwaltszulassung niedergelegt wird.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Berufung im Beamtenverhältnis mit der Option einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, andernfalls in einem unbefristeten außertariflichen Beschäftigungsverhältnis.
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen als familiengerechte Hochschule mit entsprechenden Maßnahmen an und sieht daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 21.04.2024 an die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg an das Bewerberportal unter
erbeten.
Ansprechpartner für fachliche Fragen ist Herr Prof. Michael Grau
Tel. 07141/140-1553, E-Mail [email protected]
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei Bewerbungen gem. Artikel 13 DSGVO können Sie unserer Homepage () entnehmen.
Aufgaben an der Hochschule
Mit der Professur ist die Vertretung des Öffentlichen Dienstrechts mit dem gesamten Beamten- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes einschließlich aller Nebengebiete, insbesondere das Besoldungs-, Versorgungs-, Beihilfe-, Kindergeld- und Personalvertretungsrecht in Lehre und Forschung verbunden. Der überwiegende Lehrbedarf besteht im Studiengang Allgemeine Finanzverwaltung, sowie darüber hinaus im Bachelorstudiengang Public Management, Rentenversicherung und im Bedarfsfalle weiteren Bachelorstudiengängen der Hochschule.
Erwartet wird ein Ausbau bzw. Pflege der Kontakte mit der Fachpraxis, um die enge Verzahnung von Lehre und Praxis zu gewährleisten. Ein hohes Engagement im Bereich der angewandten Forschung im Themenfeld der Professur mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung, sowie die Weiterentwicklung des Fachgebiets im Rahmen der Modulverantwortung ist mit der Professur verbunden. Mitwirkung bei der Zukunftsgestaltung der Fakultät und ihrer Studiengänge und die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Eine Mitwirkung beim innovativen Ausbau des Lehr- und Weiterbildungsangebots der Hochschule sowie bei der Entwicklung und Durchführung anwendungsbezogener Projekte ist erwünscht.
Angebot an künftige Professorinnen und Professoren
Die HVF bietet ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Die Lehre erfolgt überwiegend in kleineren Gruppen, die sich durch direkte Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden auszeichnen. Eine kapazitätsabhängige flexible Stundenplanung lässt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu.
Auch in der Forschung bestehen im Institut für Angewandte Wissenschaften (IAF) und im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (LUCCA) diverse Einsatzmöglichkeiten.
Professorinnen und Professoren erhalten eine Grundbesoldung in der Bes.Gr. W 2 Baden- Württemberg. Daneben kann eine leistungsbezogene Besoldung auf Basis der Leistungsbezügeverordnung hinzukommen.
Profil
Der Stelleninhaber/ die Stelleninhaberin soll in der Lage sein, Lehrveranstaltungen seines Fachgebiets für Studienanfänger und -innen sowie fortgeschrittene Studierende in verschiedenen Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule durchzuführen.
Einstellungsvoraussetzungen (§ 47 LHG) sind:
Abgeschlossenes Hochschulstudium mit den in der Stellenbeschreibung genannten Fächern oder ein gleichwertiges Hochschulstudium mit rechtswissenschaftlichem Anteil.
Pädagogische Eignung (in der Regel nachgewiesen durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik).
Besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit (in der Regel nachgewiesen durch die Qualität einer Promotion). Bei noch nicht abgeschlossenen Promotionsverfahren bitte ein Schreiben der oder des Doktormutter/-vaters zum Stand der Arbeit an der Dissertation beifügen.
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Wünschenswert sind:
Praktische Erfahrungen und Arbeitsbezüge zum o.g. Fachgebiet im öffentlichen Sektor.
Kenntnisse in Theorie und Praxis in Besoldungs- und Versorgungssystemen im öffentlichen Sektor sowie eine entsprechende einschlägige Berufserfahrung.
Fachlich einschlägige Veröffentlichungen.
Es wird erwartet, dass eine mögliche bestehende Anwaltszulassung niedergelegt wird.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Berufung im Beamtenverhältnis mit der Option einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, andernfalls in einem unbefristeten außertariflichen Beschäftigungsverhältnis.
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