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Bür­ger­meis­ter (m/w/d)


Stadt Wadern


Location

Wadern | Germany


Job description

Stellenausschreibung

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wadern wählen am 9.Juni2024

den Bürgermeister (m/w/d)

Für die Amtszeit vom 1. November 2024 bis 31. Oktober 2034.

Die Neuwahl wird erforderlich, da die Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers am 31. Oktober 2024 endet.

Die Bürgermeisterin / Der Bürgermeister wird am 9.Juni2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl direkt gewählt. Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 23. Juni 2024 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erreicht haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.

Die Besoldung erfolgt gemäß §2der Saarl. Kommunalbesoldungsverordnung zunächst nach B 2. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit durch Beschluss des Stadtrates zulässig. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte gewährt.

Wählbar ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin / jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25.Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht wählbar ist, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens 4.April 2024, 18.00 Uhr, unter dem Kennwort „Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters“ bei der Gemeindewahlleitung, Markplatz 13, 66687Wadern oder per E-Mail (nur PDF-Dateien) an [email protected] (mailto:[email protected]) einzureichen.

Der derzeitige Amtsinhaber stellt sich zur Wiederwahl.

Neben der schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber oder durch eine Partei oder Wählergruppe zwingend erforderlich.

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den entsprechenden Wahlbekanntmachungen.

Die entsprechenden Unterlagen /Formulare werden den Bewerberinnen / Bewerbern zugestellt.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei der Gemeindewahlleiterin endet ebenfalls am 4.April2024.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Stadtratswahl oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern.

Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.

Hinweis zur Datenerfassung
Zur Bearbeitung der Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Bewerbungsunterlagen werden innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu.

Der Bürgermeister

In Vertretung

Karl-Heinz Seimetz

Erster Beigeordneter


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