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IT-Spe­zia­list*in (m/w/d) Cy­ber­cri­me/Di­gi­ta­le Spu­ren im Be­reich Aus- und Fort­bil­dung


Polizeiakademie Niedersachsen


Location

Hann Münden | Germany


Job description

Arbeitsplatzbeschreibung

An der Polizeiakademie Niedersachsen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Arbeitsplatz

IT-Spezialist*in (m/w/d)

Cybercrime/Digitale Spuren im Bereich der Aus- und Fortbildung

im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung (39,8 Stunden) zu besetzen. Organisatorisch ist der Arbeitsplatz im Studiengebiet 1 (Kriminalwissenschaften) angegliedert. Der Studien- bzw. Standort ist bei der Ausübung der Tätigkeit grundsätzlich frei wählbar (Nienburg, Oldenburg, Hann. Münden, Hannover). Bitte geben Sie ihre bevorzugten Orte bei der Bewerbung an.

Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich nach EG 11 TV-L bewertet. Bei Vorliegen einer einschlägigen Berufsausbildung im IT-Bereich erfolgt eine Eingruppierung in die EG 10 TV-L.

Wer sind wir?

Die Polizeiakademie Niedersachsen ist als zentrale Bildungseinrichtung für die Aus- und Fortbildung aller bei der Polizei des Landes Niedersachsen beschäftigten Mitarbeiter/-innen verantwortlich. Eine weitere zentrale Rolle bildet der Bereich der Forschung, welcher sich in den letzten Jahren zu einer etablierten Größe entwickelt hat.

Derzeit sind aktuell rund 500 Mitarbeiter/-innen in der Lehre sowie den unterschiedlichsten Service- und Verwaltungsbereichen tätig. Zusätzlich werden mehr als 2400 Studierende im Rahmen eines akkreditierten Bachelorstudiengangs für ihre spätere Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen vorbereitet.

Ihre Aufgaben

Wesentliche Kernaufgaben auf dem Arbeitsplatz sind:

Zu den Aufgaben gehört auch die Bereitschaft zur standortübergreifenden Reisetätigkeit. Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.

Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?

Sie können sich bewerben, wenn Sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, indem Sie

Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen beim weiteren Bewerbungsprozess nicht berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einen ausländischen Bildungsabschluss nur im weiteren Vorauswahlverfahren berücksichtigen können, wenn ein entsprechender Nachweis (Langfassung der Zeugnisbewertung) über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss vorliegt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Hier finden Sie alle Informationen zur Zeugnisbewertung sowie das Antragsformular und die für das jeweilige Herkunftsland des Abschlusses einzureichenden Dokumente in deutscher und englischer Sprache:

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Welche Voraussetzungen sind wünschenswert?

Wünschenswert sind fundierte Kenntnisse der englischen Sprache, welche durch ein entsprechendes Zertifikat belegt sind (Level C1 gem. des Europäischen Referenzrahmens).

Vorausgesetzt werden eine ausgeprägte technische Affinität und eine hohe Bereitschaft, sich in neue Technologien einzuarbeiten.

Sehr gute Kenntnisse in mindestens zwei der folgenden Bereiche sind von Vorteil, aber auch andere, nicht aufgeführte Themen können von großem Interesse sein:

Des Weiteren werden analytische und konzeptionelle Fähigkeiten sowie ein ausgeprägtes Planungs- und Organisationsgeschick erwartet. Zudem müssen erfolgreiche Bewerber*innen über ein hohes Maß an Team- und Integrationsfähigkeit, Leistungsmotivation und Gestaltungswillen sowie über besondere kommunikative Fähigkeiten verfügen.

Vorerfahrungen in der Lehre bzw. Schulung von Mitarbeiter*innen sind von Vorteil.

Was bieten wir Ihnen?

Die Bewerberinnen und Bewerber erwartet ein interessantes und anspruchsvolles Arbeitsumfeld, in dem Teamarbeit großgeschrieben wird.

Verfahren

Es ist beabsichtigt, mit den Bewerberinnen und/oder Bewerbern ein strukturiertes Auswahlgespräch vor einer Auswahlkommission durchzuführen. Daher wird um Mitteilung von in der kommenden Zeit geplantem Urlaub gebeten. Nähere Einzelheiten hierzu werden Ihnen nach einer Bewerbung zeitnah mitgeteilt.

Das ist uns wichtig!

Die Polizeiakademie Niedersachsen ist bestrebt, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG abzubauen. An der Beteiligung von Frauen in diesem Verfahren besteht daher ein besonderes Interesse und sie werden ausdrücklich gebeten, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

Bitte weisen Sie bereits in Ihrer Bewerbung auf einen möglichen Grad der Behinderung (GdB) bzw. eine Gleichstellung hin, damit Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden können.

Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind, unter Hinweis auf die besonderen dienstlichen Erfordernisse, individuelle Arbeitszeitmodelle und flexible Regelungen möglich.

Die Polizeiakademie Niedersachsen schätzt kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit, sie freut sich über Bewerberinnen und Bewerber, die dazu beitragen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Überzeugen Sie sich von den Vorzügen der Polizeiakademie Niedersachsen und senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail unter dem Aktenzeichen 23.14–03041–SG1/IT-Spez./2024/7 bis zum 04.04.2024 an

[email protected] (mailto:[email protected])

Übersenden Sie Ihre Bewerbung bitte zusammengefasst in einer PDF-Datei (max. 8 MB)

Nähere Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link

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