logo

JobNob

Your Career. Our Passion.

Hauptamtliche/r Bürgermeister/in (m/w/d)


Amt Eiderstedt


Location

Sankt Peter Ording | Germany


Job description

In der Gemeinde Sankt Peter-Ording, Kreis Nordfriesland, findet am 09.06.2024 die Wahl

 

der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

 

statt.

 

Der aktuell amtierende Bürgermeister hat sein Amt mit Ablauf des 29.02.2024 zur Verfügung gestellt. Die neue Amtsinhaberin bzw. der neue Amtsinhaber soll so früh als möglich den Dienst antreten, nachdem die Wahl bestandskräftig für gültig erklärt worden ist.

 

Mit über 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist St. Peter-Ording ein anerkanntes Nordseeheilund Schwefelbad und hält umfangreiche Freizeit- sowie Kultureinrichtungen vor. Eine moderne Kindertagesstätte, eine Grundschule und ein Gymnasium mit Gemeinschaftsschulteil sind ansässig.

 

Der Eigenbetrieb Tourismus-Zentrale verfügt mit der Tourismus-Direktorin über eine eigene Werksleitung. Die hauptamtliche Bürgermeisterin, der hauptamtliche Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Leitung des Eigenbetriebes Tourismuszentrale.

 

Die Gemeinde Sankt Peter-Ording ist amtsangehörig und verfügt über keine eigene Verwaltung. Verwaltungsleistungen werden durch das Amt Eiderstedt in Garding in Anspruch genommen. In einer Außenstelle des Amtes in Sankt Peter-Ording werden Dienstleistungen aus den Bereichen Ordnungsamt und Bürgerbüro vor Ort angeboten.

Die bei der Gemeinde verbleibenden Verwaltungs- und Dienstleistungsaufgaben

sind in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung wirtschaftlich, bürgernah und kooperativ wahrzunehmen. Der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. dem hauptamtlichen Bürgermeister werden dabei eine persönliche Assistenz sowie ein/e Referent/in für Angelegenheiten der Gemeinde zur Seite gestellt. In Zusammenarbeit mit den zuständigen politischen Gremien, Fachleuten und Interessengruppen ist die Weiterentwicklung der Gemeinde Sankt Peter-Ording als größtes Seeheilbad an der Nordseeküste erfolgreich voranzutreiben. Die künftige Bürgermeisterin / der künftige Bürgermeister vertritt die Interessen innerhalb des Schulverbandes Eiderstedt.

Wahl:

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird am 09.06.2024 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Sankt Peter-Ording in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. (Erreicht keiner der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 30.06.2024 eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerber/innen statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.)

 

Wählbar ist nach § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, wer

 

1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigens Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,

2. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 

Es wird in diesem Zusammenhang auf die öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Aufforderung zu Einreichung von Wahlvorschlägen hingewiesen.*

 

Wahlvorschläge können gemäß § 51 (1) GKWG einreichen:

 

1. In der Gemeindevertretung vertretene politische Parteien und Wählergruppen; mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag (gemeinsamer Wahlvorschlag) einreichen,

 

Dies sind im Folgenden:

AWG Sankt Peter-Ording, Bövergeest 56, Herrn Felix Korupp

CDU Ortsverband, Dorfstraße 8, Herrn Harry Bresemann

FDP-Ortsverband, Böhler Landstraße 98, Herrn Prof. Dr. Andreas Voß

SPD-Ortsverband, Gorch-Fock-Weg 39a, Herrn Peter Arndt

Bündnis 90/ Die Grünen, Pestalozzistraße 1, Herrn Hagen Goetz

 

2. jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst (mit mindestens 85 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten). Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 15.04.2024, 18:00 Uhr.

 

Die Gemeindevertretung Sankt Peter-Ording setzt sich derzeit wie folgt zusammen: CDU/FDP: 6 Sitze, SPD: 2 Sitze, Allgemeine Wählergemeinschaft: 5 Sitze, Grüne: 3, Parteilos: 1

Die Besoldung

richtet sich nach der geltenden Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein – Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) – zurzeit Besoldungsgruppe A 15, siehe auch § 14 Abs. 4 KomBesVO. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Höchstsätze nach § 10 Abs. 1 KomBesVo gewährt.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Kosten im Zusammenhang mit der Einreichung eines Wahlvorschlages durch die Gemeinde übernommen werden.

 

Für allgemeine Fragen zum Wahlverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Jacobsen vom Amt Eiderstedt (Tel.: 04862 1000 110).

 

*Die öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Aufforderung zu Einreichung von Wahlvorschlägen.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird am 09.06.2024 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Sankt Peter-Ording in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. (Erreicht keiner der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 30.06.2024 eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerber/innen statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.)

 

Wählbar ist nach § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, wer

 

1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigens Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,

2. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 

Es wird in diesem Zusammenhang auf die öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Aufforderung zu Einreichung von Wahlvorschlägen hingewiesen.*

 

Wahlvorschläge können gemäß § 51 (1) GKWG einreichen:

 

1. In der Gemeindevertretung vertretene politische Parteien und Wählergruppen; mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag (gemeinsamer Wahlvorschlag) einreichen,

 

Dies sind im Folgenden:

AWG Sankt Peter-Ording, Bövergeest 56, Herrn Felix Korupp

CDU Ortsverband, Dorfstraße 8, Herrn Harry Bresemann

FDP-Ortsverband, Böhler Landstraße 98, Herrn Prof. Dr. Andreas Voß

SPD-Ortsverband, Gorch-Fock-Weg 39a, Herrn Peter Arndt

Bündnis 90/ Die Grünen, Pestalozzistraße 1, Herrn Hagen Goetz

 

2. jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst (mit mindestens 85 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten). Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 15.04.2024, 18:00 Uhr.

 

Die Gemeindevertretung Sankt Peter-Ording setzt sich derzeit wie folgt zusammen: CDU/FDP: 6 Sitze, SPD: 2 Sitze, Allgemeine Wählergemeinschaft: 5 Sitze, Grüne: 3, Parteilos: 1


Job tags

Vollzeit


Salary

All rights reserved