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Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d)


Stadt Dillingen/Saar


Location

Dillingen | Germany


Job description

Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d)

Stellenausschreibung

In der Stadt Dillingen/Saar (rd. 20.000 Einwohner) ist nach der Ruhestandsversetzung des
derzeitigen Stelleninhabers die Stelle

der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (m/w/d)
zum 1. Januar 2025

neu zu besetzen.

Gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 56 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) dauert die Amtszeit zehn Jahre. Der jetzige Amtsinhaber tritt in den Ruhestand.

Die Besoldung erfolgt gem. § 2 der Saarl. Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 3. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B 4 ist gemäß der Verordnung frühestens nach Ablauf von zwei Jahren der Amtszeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters durch Beschluss des Stadtrates möglich. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter in Höhe von 256,00 € gewährt.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin/Zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Dillingen/Saar am 9. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am 23. Juni 2024 statt.

Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerber/-in oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Der Gemeindewahlleiter hat zur Einreichung von Wahlvorschlägen in der Saarbrücker Zeitung vom 25. Januar 2024 aufgefordert.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 4. April 2024 (66. Tag vor der Wahl) um 18.00 Uhr.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Stadtratswahl keinen Sitz im Stadtrat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes keinen Sitz im Landtag zufiel, bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wählenden Stadtratsmitglieder. Dies gilt auch für die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn dieser Partei bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag Sitze zugefallen sind.

Bewerbungen mit allen aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, beglaubigte Zeugniskopien, Nachweis des beruflichen Werdeganges etc.) sind bis spätestens 4. April 2024, 18.00 Uhr, an den Gemeindewahlleiter der Stadt Dillingen/ Saar, Merziger Straße 51, 66763 Dillingen/Saar, Kennwort „Bürgermeisterwahl", zu richten. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu.

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt unter der Rufnummer 0 68 31/7 09-2 17 oder -2 14.

Dillingen/Saar, den 8. Februar 2024

Der Gemeindewahlleiter
Franz-Josef Berg


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