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Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin für die IT-Ermittlungsunterstützung im Bereich Cybercrime in der Direktion K, KK12 (m/w/d)


Land Nordrhein-Westfalen


Location

Bergheim | Germany


Job description

Informationen zum Job

Stellenausschreibung Nr.: 03/2024

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

zwei Sachbearbeiter/-innen für die IT-Ermittlungsunterstützung im Bereich Cybercrime in der Direktion K., KK12
(EG 11 TV-L)
in Vollzeit.

 

Organisatorische Anbindung

 

Erforderliche Voraussetzungen

 

Erfolgskritische Aufgaben

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

 

Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale

Wünschenswert darüber hinaus

 

Wir bieten:

 

Bewerbungstermin:

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter dem Betreff „ IT-Ermittlungsunterstützung Cybercrime 03.2024“ bis zum 20.02.2024 ausschließlich per E-Mail an die

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis

E-Mail Adresse: [email protected]

 

Bitte beachten Sie unbedingt Folgendes:

 

Informationsmöglichkeiten:

Für fachliche Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner

für Fragen zum Bewerbungsverfahren

zur Verfügung.

 

Sonstige Hinweise:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich in Teilzeit möglich.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Daher begrüßen wir besonders Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen.

Zudem richtet sich diese Ausschreibung auch ausdrücklich an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.

 

Im Auftrag

gez.

Heimbüchel

 

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis bei Stellenausschreibungen

Aufgrund Ihrer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung der KPB Rhein-Erft-Kreis werden im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Im Sinne der Art. 13, 14 EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (EU DSGVO 2016/679) gibt Ihnen die KPB Rhein-Erft-Kreis für die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten hierzu nachfolgende Informationen:

1. Verantwortlicher

Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Philipp-Schneider-Straße 8-10
50171 Kerpen

Telefon: 02271/81-0
Fax: 02271/81-3409
E-Mail: [email protected]

2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragte/r
– persönlich –
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Philipp-Schneider-Straße 8-10
50171 Kerpen

Telefon: 02271/81-2212
Fax: 02271/81-3409
E-Mail: [email protected]

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Gemäß § 18 Abs. 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) darf die KPB Rhein-Erft-Kreis Ihre personenbezogenen Daten als Bewerberin oder Bewerber zu einer Stellenausschreibung zur Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten. Mit dem Zusenden Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass ohne Ihre Zustimmung zur Verarbeitung der Daten eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren nicht möglich ist.

Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung kann es auch erforderlich sein, besondere Kategorien personenbezogener Daten i. S. d. Art. 9 Abs. 1 EU DSGVO 2016/679 (z. B. Gesundheitsdaten) zu verarbeiten.

4. Empfänger und Kategorien von Empfängern

Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der KPB Rhein-Erft-Kreis verarbeitet. Dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung Ihres Bewerbungsprozesses und des Eignungsverfahrens betraut sind.

5. Daten, die nicht bei Ihnen erhoben werden

Für die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses ist ggf. die Einsichtnahme in Ihre Personalakte Ihres bisherigen Arbeitgebers erforderlich, welche gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 DSG NRW jedoch nicht ohne Ihre Zustimmung erfolgen kann. Zudem ist bei Neueinstellungen gemäß den Vorgaben des § 18 Abs. 4 DSG NRW eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich, für die eine Einwilligung Ihrerseits nicht erforderlich ist. Die Daten dürfen hierbei in den Vorgangsverwaltungs- und Informationssystemen der Polizei- und der Verfassungsschutzbehörden verarbeitet werden. Hierzu dürfen Ihre Daten auch an die Verfassungsschutzbehörden übermittelt werden.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten, die vor der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses erhoben wurden, werden gemäß § 18 Abs. 7 DSG NRW unverzüglich gelöscht, sobald feststeht, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt, es sei denn, dass Sie in die weitere Speicherung eingewilligt haben oder dass Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) in der jeweils geltenden Fassung abzuwarten sind. Nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, wenn diese Daten nicht mehr benötigt werden, es sei denn, dass Rechtsvorschriften der Löschung entgegenstehen.

7. Betroffenenrechte

Nach Maßgabe von Art. 15 EU DSGVO 2016/679 haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten im Rahmen der zu 3. angeführten Zwecke einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten nach Ihrer Meinung unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO 2016/679 ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. (Art. 17, 18 und 21 EU DSGVO 2016/679).

Zudem haben Sie das Recht, sich zu allen Fragen, die sich mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung ergeben, die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der KPB Rhein-Erft-Kreis zu Rate ziehen. Zudem bleiben Regelungen aus dem Personalvertretungsrecht unberührt.

8. Beschwerderecht

Sie haben weiterhin das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) zu wenden.

Kontaktdaten:

LDI NRW
Kavalleriestr. 2.4
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 38424-0
Telefax: 0211 38424-10
E-Mail: [email protected]
Internet:


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