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Assistenz (w/m/d) im hoheitlichen Strahlenschutz


Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordr...


Location

Düsseldorf | Germany


Job description

GESÜNDER ARBEITEN UND LEBEN.
LANDESINSTITUT FÜR ARBEITSSCHUTZ UND
ARBEITSGESTALTUNG.

STELLENAUS­SCHREIBUNG

Assistenz (w/m/d) im hoheitlichen Strahlenschutz in der Fachgruppe 2.1 „Berufskrankheiten und hoheitlicher Strahlenschutz“

Im Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) ist ab sofort eine Stelle als

Assistenz (w/m/d) im hoheitlichen Strahlenschutz in der Fachgruppe 2.1 „Berufskrankheiten und hoheitlicher Strahlenschutz“

zu besetzen.

Die Eingruppierung erfolgt bis zur Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Stelle ist unbefristet. Dienstort ist Düsseldorf.

Der Arbeitsbereich

Zu den Aufgaben der FG 2.1 gehören die Wahrnehmung der Aufgaben der Berufs­krankheitenstelle des Landes Nordrhein-Westfalen, die Durchführung landesweiter hoheitlicher Aufgaben im Strahlenschutz sowie die Beratung und Unterstützung der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Fragen des Strahlenschutzes.

AUFGABEN & ANFORDERUNGEN

Zu den Aufgaben gehören:

Fachliches und persönliches Anforderungsprofil:

INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG

Das LIA fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch gleitende Arbeitszeit, flexible Teilzeitmodelle und Telearbeit. Zudem bieten wir umfassende Fortbildungs­angebote zum Erwerb und Ausbau von fachlichen wie per­sönlichen Kompetenzen an. Eine gute ÖPNV-Anbindung sowie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das LIA sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Sofern in der Person der Bewerberin/des Bewerbers Gründe vorliegen, die ein Abweichen von den Bewerbungsmodalitäten erforderlich machen könnten, wenden Sie sich an die nachstehenden Ansprechpersonen für allgemeine Fragen.

Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir freuen uns deshalb über Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter und Nationalitäten.

Die Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitkräfte geeignet.

Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte bei fachlichen Fragen an Frau Dr. Weßeler ( Tel.: 0211/3101-2243), bei allgemeinen Fragen an Frau Roring ( Tel.: 0211/3101-1291).

Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunter­lagen ausschließlich als PDF-Datei unter Angabe des Betreffs 2023/FG2.102-YF bis zum

03.03.2024

per E-Mail an .

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorüber­gehend gespeichert werden.

Das LIA ist die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Landesregierung NRW und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes nachhaltig, fachlich und partiell operativ. Zusätzlich übernimmt das LIA zentrale Aufgaben für die Arbeitsschutzverwaltung (z.B. Marktüberwachung und Produktprüfung) sowie sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz Dritter (z.B. Strahlenschutz und zentrale Radonstelle des Landes).

Hinweis: Gemäß Kabinettbeschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 21. Juni 2023 ist geplant, ein Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und das Landes­institut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in dieser neuen Landesoberbehörde zusammen zu führen.

Die neue Landesoberbehörde soll außer den bisherigen Aufgaben des LZG auch weitere Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Stärkung des staatlichen Arbeitsschutzes wahrnehmen.


Job tags

Unbefristete ArbeitVollzeitFestanstellungHeimarbeit


Salary

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