Landkreis Erzgebirgskreis
Location
Stollberg | Germany
Job description
Stellenausschreibung
Mit knapp 1850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell der größte Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 328.000 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dient.
Im Landratsamt Erzgebirgskreis ist zum nächstmöglichen Termin im Referat Jugendhilfe, Sachgebiet Besonderer Sozialer Dienst, eine unbefristete Stelle als
Sachgebietsleiter Besonderer Sozialer Dienst (m/w/d)
(Kennziffer 16/2024/142-44)
mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden am Standort Stollberg zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
Der Bewerber* sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
Unser Angebot:
Vergütung nach dem TVöD, Entgeltgruppe S 17
Wir bieten Ihnen weiterhin sehr attraktive und moderne Rahmenbedingungen, u. a. sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeiten (ohne Kernzeit), betriebliches Gesundheitsmanagement sowie betriebliche Altersvorsorge plus Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt.
Interesse geweckt?
Bewerbungen können bis zum 21.03.2024 unter Angabe der Kennziffer 16/2024/142-44 an das
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Personal und Digitalisierung
SG Personal
Herr Viertel
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz
oder
auch per E-Mail und zusammengefasst als ein einzelnes PDF-Dokument unter Angabe der o. g. Kennziffer an [email protected] (mailto:[email protected])
gerichtet werden.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter ( . Darüber hinaus sollten Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) ihrer Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet, beifügen.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Sie haben Fragen?
Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Referatsleiter Gerstner, Referat Jugendhilfe, unter der Telefonnummer 037296 591-2010 gern zur Verfügung. Weitere Informationen zur Landkreisverwaltung als Arbeitgeber sowie Bewerbungstipps finden Sie unter ( .
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