Idealerweise verfügen Sie über ein abgeschlossenes Studium oder eine Meister-/Technikerausbildung.
Die abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 7 ASiG ist zwingend erforderlich.
Durchsetzungsvermögen und Konfliktlösungsfähigkeit zeichnen Sie ebenso aus wie die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten und eigenverantwortlichem Handeln.
Sie sind kommunikativ und teamfähig und verfügen über eine hohe Sozialkompetenz.
Sie sind sicher im Umgang mit allen MS Office-Anwendungen.
Erste Erfahrung im Bereich Lebensmitteltechnologie sowie die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten sind wünschenswert.